Handzeichen beim Radfahren für die Hintermänner

Handzeichen beim Radfahren für die Hintermänner

Jahresvideo 2019-2020

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Neue Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs, StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft

Neue Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs Quelle: BMVI Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden. Mindestüberholabstand für Kfz Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Schrittgeschwindigkeit für […]

Zeitungsartikel von 2019 aus dem ZVW

Zeitungsartikel von 2019 aus dem ZVW