RTC84 Weinstadt e.V.

Unsere Radgruppen in der Übersicht

AOK-Montagsradtreff

Radtyp
Trekking- und Tourenfahrräder,
MTB und E-Bike

Wann?
Montags um 18:00 Uhr

Ansprechpartner
Gerhard Reil

Bei unserem AOK-Montagsradtreff kann jeder mitfahren, der gerne Rad fährt – ganz egal ob jung oder alt. Es wird immer so gefahren, dass alle mitkommen und die Gruppe immer gemeinsam von der Ausfahrt zum Ausgangspunkt zurück kommt. Gefahren werden Strecken zwischen 25 und 40 km, abhängig von der Jahreszeit, im Frühjahr also kürzer, im Sommer etwas länger. Es gibt nur eine größere Steigung pro Ausfahrt, aber im Remstal ist es hügelig. Nur bei gutem Wetter.

Rennradgruppen

Radtyp
Rennrad,
Gravel (langsame Gruppen)

Wann?
Dienstag und Donnerstag
um 18:00 Uhr
(im September 17:00 Uhr)

Ansprechpartner
Gerhard Reil
Clemens Augel

Bei unseren Rennradausfahrten bilden wir je nach Anzahl der Teilnehmer und deren Leistungsniveau mehrere Gruppen (meist 2 – 3). Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei ca. 21 / 24 / >27 km/h. Die Streckenlängen sind abhängig vom Sonnenuntergang, zu dem wir spätestens wieder am Ausgangspunkt ankommen.

Spontan werden auch Touren am Wochenende gefahren (siehe Strava-Club)

Hinweis: In allen Radgruppen besteht Helmpflicht!

Treffpunkt

Im Sommer ist der Treffpunkt für alle Gruppen am Marktplatz Beutelsbach an den Infotafeln des Rathauses.

Unsere Radsaison ist von April bis einschließlich September.

Im Winter ist der Treffpunkt für das Lauftraining am Stadion in Weinstadt-Endersbach.

Unser Lauftraining findet ab Oktober bis einschließlich März statt.

Regeln beim Fahren

Handzeichen beim Radfahren in der Gruppe
Damit die Touren reibungslos verlaufen, halten wir uns an gewisse Radregeln für die Gruppe. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu garantieren und den nächsten Schritt zu kommunizieren, werden Handzeichen genutzt.

Das sind die wichtigsten Handzeichen:
– Gehobene Hand: Achtung oder Stopp
– Arm nach links oder rechts: abbiegen
– Finger zum Boden: Hindernis oder Schlagloch auf der Fahrbahn
– Mit der Hand hinter den Rücken winken: ausweichen
– Winkender Finger zum Boden hinter dem Rücken: querende Kante oder Gleise
– Heben des Zeigefingers: in Einserreihe wechseln

Der Radfahrer, der die Kolonne führt, ist für die Sicherung der Gruppenmitglieder zuständig. Er benachrichtigt die Radler hinter sich durch Handzeichen. Diese geben die Handzeichen nach hinten weiter, um die restlichen Gruppenmitglieder zu informieren.

Geschlossener Verband ab 16 Personen
Eine Gruppe ab 16 Radfahrern darf einen geschlossenen Verband bilden. Für geschlossene Verbände gelten die für den Verkehr bestehenden Regeln und Anordnungen – mit ein paar Ausnahmen und Sonderregelungen. Bei geschlossenen Verbänden aus Radfahrern gibt es, im Gegensatz zu Verbänden aus Kraftfahrzeugen, keine besondere Kennzeichnungspflicht.

Regeln für das Fahren im geschlossenen Verband
Für das Fahren im geschlossenen Verband gelten besondere Vorschriften, die in §27 StVO geregelt sind. 

  • Im Verband sind Radfahrer von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen. Sie dürfen auch dann auf der Straße fahren, wenn es nebenan einen Radweg mit Benutzungspflicht gibt.
  • Es dürfen jeweils zwei Radfahrer nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
  • Ein Gruppenmitglied muss den Verband führen. Wer die Kolonne führt, hat dafür zu sorgen, dass sich der Verband an die allgemeinen Verkehrsregeln und die Sonderregelungen hält. Die Kommunikation erfolgt durch Handzeichen.
  • Gemäß §27 StVO ist darauf zu achten, dass der Verband geschlossen bleibt. Die Fahrer sind nicht einzeln, sondern die Gruppe ist als ein Fahrzeug zu betrachten. Besondere Vorschriften gelten hier insbesondere an Ampeln und beim Abbiegen. Fährt ein Teil der Gruppe bei Grün los und die Ampel springt auf Rot, müssen die restlichen Fahrzeuge folgen. Regelt weder eine Ampel noch ein anderes Verkehrszeichen die Vorfahrt an einer Kreuzung, gilt bekanntlich rechts vor links. Ist kein Auto in Sicht und die ersten Radfahrer der Kolonne fahren los, um die Kreuzung zu überqueren, und es taucht von rechts ein Fahrzeug auf, das eigentlich Vorfahrt hat, müssen die restlichen Radfahrer folgen und das vorfahrtsberechtigte Fahrzeug muss warten, bis alle Gruppenmitglieder die Kreuzung passiert haben. Dasselbe Prinzip gilt bei Einmündungen: Befindet sich der Verband auf der nachrangigen Straße, dürfen alle dazugehörigen Radfahrer die Einmündung passieren, auch wenn zwischenzeitlich ein Fahrzeug auftaucht, das Vorfahrt hat. Selbstverständlich ist hier dennoch besondere Vorsicht geboten und man sollte lieber einmal zu viel schauen und anhalten, als zu wenig.


Abstände
Beim Fahren in der Gruppe ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den anderen Radfahrern zu achten. Fahren die Gruppenmitglieder jeweils zu zweit nebeneinander, ist unbedingt auch auf einen ausreichenden Abstand zum Nebenmann zu achten, um eine Gefährdung aller Fahrradfahrer auszuschließen.

Gleichzeitig sollten Radfahrer die Abstände zwischen den Fahrzeugen nicht zu groß werden lassen, damit die Gruppe von anderen Verkehrsteilnehmern als zusammengehörig erkannt wird.

Nach §27 StVO Absatz 2 muss ein geschlossener Verband in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr einrichten, wenn seine Länge dies erfordert. Sonst dürfen Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer den Verband nicht unterbrechen.

Regeln für Fahrrad-Gruppen unter 16 Teilnehmern
Bei kleineren Radgruppen gelten die allgemeinen Regeln der StVO für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr. Fahren bei der Ausfahrt also weniger als 16 Personen auf öffentlichen Straßen mit, haben die Sonderregelungen des geschlossenen Verbands keine Gültigkeit mehr. Dementsprechend müssen die Radwege genutzt werden, wenn ein Verkehrszeichen dies vorgibt und an roten Ampeln gewartet werden, selbst wenn der vordere Teil der Gruppe die Ampel bereits passiert hat.

Radfahrer dürfen auch in kleineren Gruppen zu zweit nebeneinander fahren, aber nur, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.